Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung WiPrO § 7 Antrag auf Zulassung zur Prüfung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Prüfungsstelle zu richten.