Gesetze / Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
WiPrPrüfV§ 14 Vorberatung der Prüfungskommission
Vor Beginn der mündlichen Prüfung findet eine Vorberatung der an der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission statt, zu der sämtliche Prüfungsunterlagen vorliegen.