Gesetze / Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

WiVwAuflV

§ 5

Das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Statistisches Bundesamt".

§ 4 § 6