Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Widerspruchszuständigkeitsverordnung MLUV
WidZVMLUV§ 1 Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden
Die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten der Beamten, Ruhestandsbeamten und
früheren Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz sowie deren Hinterbliebenen wird auf die Zentrale Bezügestelle des
Landes Brandenburg übertragen, soweit diese die mit dem Widerspruch angegriffene Maßnahme getroffen hat.