Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten

WildTArtÜbkG

Art 1

Dem in Bonn am 23. Juni 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2