Gesetze / WindSeeV 2 · BGBl I 2022, 58

Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

41 Normen · ausgefertigt 18.01.2022 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Teil 2 · Feststellung der Eignung
  7. Kapitel 1 · Eignungsfeststellung
  8. § 3 Feststellung der Eignung
  9. Kapitel 2 · Vorgaben für das spätere Vorhaben
  10. Abschnitt 1 · Allgemeines
  11. Unterabschnitt 1 · Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
  12. § 4 Monitoring
  13. § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
  14. § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
  15. § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
  16. § 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
  17. § 9 Abfälle
  18. § 10 Korrosionsschutz
  19. § 11 Anlagenkühlung
  20. § 12 Abwasser
  21. § 13 Ölgehalt des Drainagewassers
  22. § 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
  23. § 15 Dieselgeneratoren
  24. § 16 Kolk- und Kabelschutz
  25. Unterabschnitt 2 · Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
  26. § 17 Kennzeichnung
  27. Unterabschnitt 3 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  28. § 18 Seeraumbeobachtung
  29. § 19 Bauweise
  30. § 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
  31. § 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
  32. § 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  33. Unterabschnitt 4 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
  34. § 23 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
  35. § 24 Hubschrauberlandedeck
  36. § 25 Flugkorridore
  37. § 26 Turmanstrahlung
  38. § 27 Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
  39. Unterabschnitt 5 · Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
  40. § 28 Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
  41. Unterabschnitt 6 · Sicherheit und Gesundheitsschutz
  42. § 29 Grundsatz
  43. § 30 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
  44. § 31 Eingriff in den Baugrund
  45. § 32 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
  46. § 33 Sonstige Pflichten
  47. Unterabschnitt 7 · Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
  48. § 34 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
  49. § 35 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
  50. § 36 Einspeisung am Netzanschlusspunkt
  51. Unterabschnitt 8 · Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
  52. § 37 Konstruktion
  53. § 38 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
  54. Abschnitt 2 · Besondere Vorgaben für die Fläche N-7.2
  55. § 39 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
  56. Teil 3 · Feststellung der zu installierenden Leistung
  57. § 40 Feststellung der zu installierenden Leistung
  58. Teil 4 · Schlussbestimmungen
  59. § 41 Inkrafttreten