Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
WinzAusbStEignV§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
WinzAusbStEignVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.