Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
WinzerAusbV 1997§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
WinzerAusbV 1997Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.