Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
WinzerAusbV 1997Anlage II (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin - zeitliche Gliederung -
Erstes Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildpositionunter Einbeziehung der Berufsbildpositionenzu vermitteln.
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
lfd. Nr. 2.4
Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen,
lfd. Nr. 3
Traubenerzeugung,
lfd. Nr. 4
Kellerwirtschaft
2)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 6 bis 8 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildpositionunter Einbeziehung der Berufsbildpositionenzu vermitteln.
lfd. Nr. 3
Traubenerzeugung
lfd. Nr. 2.1
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
lfd. Nr. 2.2
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,
lfd. Nr. 2.3
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
3)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildpositionunter Einbeziehung der Berufsbildpositionenzu vermitteln.
lfd. Nr. 4
Kellerwirtschaft
lfd. Nr. 2.1
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
lfd. Nr. 2.2
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,
lfd. Nr. 2.3
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
lfd. Nr. 5.1
Ausstatten und Verpacken
Zweites Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionzu vermitteln.Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionenfortzuführen.
lfd. Nr. 3
Traubenerzeugung
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
2)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionzu vermitteln.Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionenfortzuführen.
lfd. Nr. 4
Kellerwirtschaft
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
3)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionzu vermitteln.Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionenfortzuführen.
lfd. Nr. 5
Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
lfd. Nr. 3
Traubenerzeugung,
lfd. Nr. 4
Kellerwirtschaft
Drittes Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionim Zusammenhang mit den Berufsbildpositionenweiter zu vermitteln und zu vertiefen.
lfd. Nr. 3
Traubenerzeugung
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
2)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 7 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionim Zusammenhang mit den Berufsbildpositionenweiter zu vermitteln und zu vertiefen.
lfd. Nr. 4
Kellerwirtschaft
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
3)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionim Zusammenhang mit den Berufsbildpositionenweiter zu vermitteln und zu vertiefen.
lfd. Nr. 5
Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
lfd. Nr. 2.4
Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen,
lfd. Nr. 3
Traubenerzeugung,
lfd. Nr. 4
Kellerwirtschaft