Gesetze / WoBerichtsG · BGBl I 2020, 437

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

9 Normen · ausgefertigt 04.03.2020 · Änderungen

  1. § 1 Zweck der Erhebung; Durchführung
  2. § 2 Periodizität und Berichtszeitpunkt
  3. § 3 Begriffsbestimmung; Umfang der Erhebung
  4. § 4 Erhebungsmerkmale
  5. § 5 Hilfsmerkmale
  6. § 6 Auskunftspflicht
  7. § 7 Datenübermittlung; Veröffentlichung
  8. § 8 Ergänzende Berichterstattung
  9. § 9 Bericht über eine mögliche Erweiterung der Erhebung nach § 3 Absatz 2