Gesetze / Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

WoBerichtsG

§ 5 Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind:

1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.
§ 4 § 6