Gesetze / Wohnungsstichprobengesetz 1978
WoStichPrG§ 2
Die Wohnungsstichprobe wird mit einem Auswahlsatz von 1 vom Hundert der Gebäude mit Wohnraum durchgeführt.
Gesetze / Wohnungsstichprobengesetz 1978
WoStichPrGDie Wohnungsstichprobe wird mit einem Auswahlsatz von 1 vom Hundert der Gebäude mit Wohnraum durchgeführt.