Gesetze / Wohnungsstichprobengesetz 1978
WoStichPrG§ 6
Dieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Wohnungsstichprobengesetz 1978
WoStichPrGDieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.