Gesetze / Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung

WoZErhV 2

§ 5 Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

§ 4 § 6