Gesetze / WpÜG-Gebührenverordnung WpÜGGebV § 5 Übergangsregelung Historische Fassung — Stand 16.06.2021 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Auf Widersprüche, die vor dem 11. Juni 2021 eingelegt wurden, findet diese Verordnung in der vor dem 11. Juni 2021 geltenden Fassung Anwendung.