Gesetze / Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung

WuSolvV

§ 39 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand

Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.

§ 38 § 40