Gesetze / Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung

WuSolvV

§ 48 Verbrieftes Portfolio

Ein durch eine Verbriefungstransaktion verbrieftes Portfolio ist die Gesamtheit derjenigen Adressenausfallrisikopositionen, deren Adressenausfallrisiko durch diese Verbriefungstransaktion übertragen werden soll.

§ 47 § 49