Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte ZÄPrO § 32 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2020. Zur aktuellen Fassung → Die zahnärztliche Prüfung (Abschlußprüfung) kann vor dem Prüfungsausschuß jeder Universität abgelegt werden.