Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte

ZÄPrO

§ 37

Außerdem sind der Meldung beizufügen:

a)
ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in dem der Gang der Universitätsstudien darzulegen ist,
b)
ein amtliches Führungszeugnis, wenn die Meldung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Exmatrikulation erfolgt.
§ 36 § 38