Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte
ZÄPrO§ 37
Außerdem sind der Meldung beizufügen:
a)
ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in dem der Gang der Universitätsstudien darzulegen ist,
b)
ein amtliches Führungszeugnis, wenn die Meldung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Exmatrikulation erfolgt.