Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO§ 4 Studienordnung
Die Universität regelt in einer Studienordnung,
1.
an welchen Unterrichtsveranstaltungen die Studierenden erfolgreich teilzunehmen haben,
2.
das Nähere zu den Anforderungen an die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und
3.
dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen haben.