Gesetze / Viertes Zolländerungsgesetz 1957
ZGÄndG 4 1957Art 8
Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Gesetze / Viertes Zolländerungsgesetz 1957
ZGÄndG 4 1957Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.