Gesetze / Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
ZGÄndG 4 1964§ 1
Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen.
Gesetze / Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
ZGÄndG 4 1964Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen.