Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

ZO-Zahnärzte

§ 55a

Bei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie, die bis zum 1. Juli 1976 den Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen, entfällt das Erfordernis des § 3 Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz.

§ 55