Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG
ZOVersDTAGAnlage (zu Abschnitt I Abs. 2) Standorte der Ressorts Versorgungsservice (Rs VeS) der Deutschen Telekom AG mit Arbeitsbezirken
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 2291)[Abbildung]