Gesetze / Zivilprozessordnung ZPO § 175 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.