Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin

ZTechAusbV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Zahntechniker/Zahntechnikerin nach der Handwerksordnung.

§ 2