Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
ZVALG§ 3
Organe der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer.