Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

ZVALG

§ 3

Organe der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer.

§ 2 § 4