Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
ZVFV 2022§ 4 Elektronisch auslesbares Formular
In Papierform eingereichte Formulare können zur elektronischen Weiterverarbeitung der Daten elektronisch ausgelesen werden. Die Länder sind befugt, die Voraussetzungen hierfür festzulegen.