Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

ZVFV 2022

§ 4 Elektronisch auslesbares Formular

In Papierform eingereichte Formulare können zur elektronischen Weiterverarbeitung der Daten elektronisch ausgelesen werden. Die Länder sind befugt, die Voraussetzungen hierfür festzulegen.

§ 3 § 5