Gesetze / Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
ZVerkV 1998§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Zusatzstoffe und den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe, die Lebensmitteln zu technologischen Zwecken zugesetzt werden, sowie an Trägerstoffe und Trägerlösungsmittel für diese Zusatzstoffe.