Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
ZWANZIGSTER_RUNDFUNKAEND_STVVolltext
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Dem am 8. Dezember 2016 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Durch dieses Gesetz wird das Recht auf Datenschutz (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 mit Ausnahme des Artikels 3 am 1. September 2017 in Kraft. Artikel 3 des Staatsvertrages tritt nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 am 1. Januar 2017 in Kraft.
(3) Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 6. Juni 2017
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Anlagen
1
Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) 856.4 KB