Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995
ZWEITER_RUNDFUNKAEND_STV§ 1
Dem in Berlin am 22. Juni 1995 unterzeichneten Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.