Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995

ZWEITER_RUNDFUNKAEND_STV

§ 1

Dem in Berlin am 22. Juni 1995 unterzeichneten Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2