Gesetze / ZZulV 1998 · BGBl I 1998, 230, 231

Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken

13 Normen · ausgefertigt 29.01.1998 · Änderungen

  1. § 1 Allgemeine Vorschriften
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Farbstoffe
  4. § 4 Süßungsmittel
  5. § 5 Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel
  6. § 6 Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung
  7. § 6a Zusatzstoffe für Trinkwasser
  8. § 7 Höchstmengenfestsetzungen
  9. § 8 Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen
  10. § 9 Kenntlichmachung
  11. § 9a Übergangsvorschrift
  12. § 9b Weitergeltung der Regelungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
  13. § 10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  14. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7)Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind
  15. Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7) Zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe
  16. Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Allgemein zugelassene Zusatzstoffe
  17. Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7)Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe
  18. Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7)Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind
  19. Anlage 6 (zu § 6 und § 7)In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe
  20. Anlage 6a (zu § 6a) Zusatzstoffe, die für Trinkwasser zugelassen sind
  21. Anlage 7 (zu § 5 Abs. 1)Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke