Gesetze / Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
ZahlPrüfbV§ 18 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
Die geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern.