Gesetze / ZahnmedAusbV 2022 · BGBl I 2022, 487

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

19 Normen · ausgefertigt 16.03.2022 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  10. § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  11. § 7 Inhalt des Teiles 1
  12. § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
  13. § 9 Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
  14. § 10 Prüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“
  15. § 11 Inhalt des Teiles 2
  16. § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  17. § 13 Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“
  18. § 14 Prüfungsbereich „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“
  19. § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  20. § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  21. § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
  22. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  23. § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  24. § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  25. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten