Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

ZahnmedAusbV 2022

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3