Gesetze / ZensG 2011 · BGBl I 2009, 1781

Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011

25 Normen · ausgefertigt 08.07.2009 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Regelungen
  3. § 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
  4. § 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
  6. § 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
  7. § 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
  8. § 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
  9. § 6 Gebäude- und Wohnungszählung
  10. § 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  11. § 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  12. § 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
  13. Abschnitt 3 · Organisation
  14. § 10 Erhebungsstellen
  15. § 11 Erhebungsbeauftragte
  16. § 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
  17. § 13 Ordnungsnummern
  18. Abschnitt 4 · Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
  19. § 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
  20. § 15 Mehrfachfalluntersuchung
  21. § 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
  22. § 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
  23. Abschnitt 5 · Auskunftspflicht und Datenschutz
  24. § 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
  25. § 19 Löschung
  26. § 20 Datenübermittlungen
  27. § 21 Information der Öffentlichkeit
  28. § 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
  29. Abschnitt 6 · Schlussvorschriften
  30. § 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
  31. § 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
  32. § 25 Finanzzuweisung