Gesetze / ZensVorbG 2021 · BGBl I 2017, 388

Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022

20 Normen · ausgefertigt 03.03.2017 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
  4. Abschnitt 2 · Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
  5. § 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
  6. § 4 Anschriftenbestand
  7. § 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
  8. § 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
  9. § 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
  10. § 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
  11. § 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
  12. § 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
  13. § 9a Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
  14. § 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
  15. § 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
  16. § 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
  17. Abschnitt 3 · Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
  18. § 13 Nutzung weiterer Quellen
  19. § 14 Datenübermittlungen
  20. § 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
  21. § 16 Löschung
  22. § 16a Verordnungsermächtigung
  23. § 17 Inkrafttreten