Gesetze / ZensVorbG 2021 · BGBl I 2017, 388
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022
20 Normen · ausgefertigt 03.03.2017 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
- Abschnitt 2 · Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
- § 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
- § 4 Anschriftenbestand
- § 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
- § 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
- § 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
- § 9a Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
- § 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
- § 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- Abschnitt 3 · Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
- § 13 Nutzung weiterer Quellen
- § 14 Datenübermittlungen
- § 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
- § 16 Löschung
- § 16a Verordnungsermächtigung
- § 17 Inkrafttreten