Gesetze / ZerlG 1998 · BGBl I 1998, 1998
Zerlegungsgesetz
14 Normen · ausgefertigt 06.08.1998 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Unmittelbare Steuerberechtigung
- § 1 Unmittelbare Steuerberechtigung
- § 1a Unmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
- Abschnitt 2 · Zerlegung der Körperschaftsteuer
- § 2 Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer
- § 3 Zerlegung der verbleibenden Körperschaftsteuer
- § 4 Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
- § 5 Abrechnung der Zerlegung
- § 6 Verfahrensrechtliche Vorschriften
- Abschnitt 3 · Zerlegung der Lohnsteuer
- § 7 Zerlegung der Lohnsteuer
- Abschnitt 4 · Zerlegung des Zinsabschlags
- § 8 Zerlegung der Kapitalertragsteuer
- Abschnitt 4a · Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird
- § 8a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
- Abschnitt 5 · Gemeinsame Vorschriften
- § 9 Zahlungen im Clearingverfahren
- § 10 Erlöschen der Ansprüche
- § 11 Rechtsweg
- § 12 Anwendung