Gesetze / Zerlegungsgesetz
ZerlG 1998§ 11 Rechtsweg
Für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten auf Grund dieses Gesetzes ist der Finanzrechtsweg gegeben.
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ZerlG 1998Für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten auf Grund dieses Gesetzes ist der Finanzrechtsweg gegeben.