Gesetze / Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
ZoonoseV§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
1.
Zoonosen:Krankheiten oder Infektionen, die auf natürliche Weise direkt oder indirekt zwischen Menschen und Tieren übertragen werden können,
2.
Zoonoseerreger:Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten oder sonstige biologische Agenzien, die Zoonosen verursachen können.