Gesetze / Zuteilungsgesetz 2007 ZuG 2007 § 18 Kostenlose Zuteilung Historische Fassung — Stand 01.10.2021 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Von der zuständigen Behörde zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen bleibt hiervon unberührt.