Gesetze / Zuteilungsgesetz 2012

ZuG 2012

§ 16 Kostenlose Zuteilung

Von der zuständigen Behörde nach den §§ 6 bis 9 zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren bleibt hiervon unberührt.

§ 15 § 17