Gesetze / Zucker-Denaturierungsprämienverordnung
ZuckDenatPräV§ 7 Auszahlungsbetrag
(1) Die Bundesanstalt erteilt dem aus dem Prämienbescheid Berechtigten einen Bescheid über die Zahlung der Prämie.
(2) Forderungen auf Prämien sind unverzinslich.
Gesetze / Zucker-Denaturierungsprämienverordnung
ZuckDenatPräV(1) Die Bundesanstalt erteilt dem aus dem Prämienbescheid Berechtigten einen Bescheid über die Zahlung der Prämie.
(2) Forderungen auf Prämien sind unverzinslich.