Gesetze / Zulassungskostenverordnung
ZulKostV§ 3 Gebührenerhebung in besonderen Fällen
Erfordert eine Zulassung einen überdurchschnittlichen sachlichen Aufwand, so ist dieser nach den Selbstkosten zu berechnen. Um diesen Betrag erhöht sich die Gebühr nach § 2.