Gesetze / Zulassungskostenverordnung

ZulKostV

§ 3 Gebührenerhebung in besonderen Fällen

Erfordert eine Zulassung einen überdurchschnittlichen sachlichen Aufwand, so ist dieser nach den Selbstkosten zu berechnen. Um diesen Betrag erhöht sich die Gebühr nach § 2.

§ 2 § 4