Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Untersuchungsstellen
Zulassungsverordnung - UStZulV§ 6 (aufgehoben)
Für § 6 Zulassungsverordnung - UStZulV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.