Gesetze / Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung

ZweiradAusbV

§ 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:

1.
Fahrradtechnik oder
2.
Motorradtechnik.
§ 2 § 4