Gesetze / Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
ATPAnl1/3ÄndGArt 5
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.