Gesetze / Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger AuslPflVG § 11 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 17.04.2024. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden sechsten Kalendermonats in Kraft.