Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau

BankKfm/KfrAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau wird staatlich anerkannt.

§ 2