Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau
BankKfm/KfrAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau
BankKfm/KfrAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.